(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2016 in Kraft.
(2) § 3 Abs 2 und die mit der Verordnung LGBl Nr 14/2020 vorgenommene Grenzänderung treten mit 1. März 2020 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird der Lageplan gemäß § 1 Abs 2 durch den einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lageplan ersetzt.
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