(1) Der im Gebiet der Stadtgemeinde Salzburg liegende Grünstreifen mit seinen darauf stockenden Kopfweiden entlang des Almkanals ab der Karl-Höller-Straße im Norden bis zur Weidenstraße im Süden wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Kopfweiden am Almkanal“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie beim Magistrat Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise