(1) Die im Gebiet der Gemeinde Unternberg, politischer Bezirk Tamsweg, innerhalb des geschützten Landschaftsteils „Mooshamer Moos“ nordöstlich der Murtal-Bundesstraße B 96 gelegene Grundparzelle 306/1, KG Voidersdorf, wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Mooshamer Moos Ost“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg und bei der Gemeinde Unternberg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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