(1) Die in der Gemeinde St Georgen bei Salzburg gelegene Pfarrkirche St Georgen, welche sich über die Grundparzelle 4704 (Baufläche) und eine Teilfläche der Grundparzelle 361 (Kirchturm), je KG St Georgen, im Gesamtausmaß von ca 678 m² erstreckt, wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Es führt die Bezeichnung „Europaschutzgebiet Pfarrkirche St Georgen“.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 2.500 festgelegt. Dieser Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und bei der Gemeinde St Georgen bei Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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