(1) Die Landesschilehrer/innen-Ausbildung besteht aus der Ausbildung zu Landesschilehrer-Anwärtern bzw -Anwärterinnen (10 Tage), jener zu Landesschilehrern bzw Landesschilehrerinnen LS I (12 Tage), der Absolvierung des Alpinlehrganges (7 Tage) und der Ausbildung zu Landesschilehrern bzw Landesschilehrerinnen LS II (15 Tage) sowie der Landesschilehrer/innen-Prüfung. Die Absolvierung des Alpinlehrganges setzt die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zu Landesschilehrern bzw Landesschilehrerinnen LS I voraus.
(2) Ausbildungsziel ist der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für den erwerbsmäßigen Schi- und Snowboardunterricht der Schi-/Snowboardschulklasse V bis III im Rahmen einer Schi- und Snowboardschule auf geöffneten Pisten erforderlich sind, sowie der Besitz von Kenntnissen und Fertigkeiten, die ein sicheres Führen und Begleiten von Wintersportgästen auf Schiabfahrten gewährleisten, sofern diese entweder innerhalb des Bereiches markierter Pisten durchgeführt werden oder bei Durchführung außerhalb solcher in unmittelbarer Nähe der Bergstation einer dem Massenschilauf dienenden Aufstiegshilfe ausgehen und im Nahebereich einer markierten Piste verlaufen.
(3) Folgende Ausbildungsgegenstände sind im Rahmen der Ausbildungen LS I und LS 2 zu lehren:
1. Theorie: Gesamt 93 Stunden
a) Bewegungslehre 12 Stunden
b) Unterrichtslehre 12 Stunden
c) Ausrüstungs- und Gerätekunde 4 Stunden
d) Schiunterricht für Kinder und Jugendliche 8 Stunden
e) Körperlehre und Erste Hilfe 6 Stunden
f) Lebende Fremdsprache 6 Stunden
g) Schnee- und Lawinenkunde 20 Stunden
h) Wetterkunde und alpine Gefahren 2 Stunden
i) Karten- und Orientierungskunde 1 Stunde
j) Berufskunde, Vorschriften über das Schischulwesen 4 Stunden
k) Natur- und Umweltkunde 4 Stunden
l) Tourismuskunde/Entertainment 4 Stunden
m) Schigeschichte und Schigeografie 4 Stunden
n) Behindertenschilauf 2 Stunden
o) Alternative Sportarten 4 Stunden
2. Praxis: Gesamt 133 Stunden
a) Schulefahren 30 Stunden
b) Geländefahren 35 Stunden
c) Rennlauf 15 Stunden
d) Praktisch-methodische Übung für Erwachsene und Kinder 15 Stunden
e) Übungen im Schilauf im freien Schiraum gesicherter Pisten 34 Stunden
f) Alternative Sportarten/Snowboard 4 Stunden
(4) Folgende Ausbildungsgegenstände sind im Rahmen des Alpinlehrganges zu lehren:
1. Theorie: 23 Stunden
a) Schnee- und Lawinenkunde 4 Stunden
b) Wetterkunde und alpine Gefahren 1 Stunde
c) Orientierung und Kartenkunde 2 Stunden
d) Tourenplanung 4 Stunden
e) Erste Hilfe/Kameradenrettung 4 Stunden
f) Tourenführung 3 Stunden
g) Natur- und Umweltkunde 1 Stunde
h) Freeride 4 Stunden
2. Praxis: 36 Stunden
a) Tourenführung 20 Stunden
b) Orientierung und Kartenkunde 4 Stunden
c) Schnee- und Lawinenkunde 6 Stunden
d) Erste Hilfe/Kameradenrettung 6 Stunden
(5) Die Prüfung im Rahmen der Ausbildungen LS I und LS 2 umfasst:
a) Im praktischen Teil die Gegenstände: Schulefahren; Geländefahren; Rennlauf; praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder.
b) Im theoretischen Teil alle Gegenstände des Abs 3 Z 1 lit a bis lit o.
(6) Die Prüfung im Rahmen des Alpinlehrganges gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil und umfasst die in Abs 4 angeführten Gegenstände. Der theoretische Teil dauert 2 Stunden und der praktische Teil 10 Stunden.
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