Die Alpinausbildung, die von einer Bundesanstalt für Leibeserziehung auf Grund der hiefür geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften im Rahmen der Ausbildung zu Staatlich geprüften Schilehrern bzw Schilehrerinnen durchgeführt wird, wird für die Erteilung einer Schi- bzw Snowboardbegleiter/innen-Bewilligung als der Ausbildung gemäß § 9 Abs 4 gleichwertig anerkannt.
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