LandesrechtSalzburgVerordnungenRegionalprogramm Lungau – Verbindlicherklärung§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. November 2015
Up-to-date
Das Regionalprogramm gliedert sich wie folgt:
A. Grundsätze und räumliche Leitprinzipien für den Lungau
1. Der Lungau im österreichischen und europäischen Kontext
2. Leitprinzipien für das Regionalprogramm
3. Räumliche Funktionszonierung (”Strukturmodell”)
4. Entwicklungsaufgaben in der Region – Biosphäre
5. Entwicklungsaufgaben in den Gemeinden
B. Nutzungen im Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz
1. Kulturlandschaftlich hochwertige Produktivzone
1.1. Begriff und Zielsetzung
1.2. Räumliche Festlegung
1.3. Aufgaben und Maßnahmen
1.4. Empfehlungen
2. Vorsorgeraum für die Landwirtschaft
2.1. Begriff und Zielsetzung
2.2. Räumliche Festlegung
2.3. Aufgaben und Maßnahmen
2.4. Empfehlungen
3. Vorrangfläche für die Ökologie
3.1. Begriff und Zielsetzung
3.2. Räumliche Festlegung
3.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.4. Empfehlungen
4. Vorsorgeraum für regionale Grünverbindungen und den regionalen Biotopverbund
C. Regionalwirtschaft und Arbeitsmarkt
1. Wirtschaftspolitische Zielsetzungen
2. Land- und Forstwirtschaft
2.1. Zielsetzung
2.2. Räumliche Festlegung
2.3. Aufgaben und Maßnahmen
2.4. Empfehlungen
3. Tourismus – Freizeitwirtschaft
3.1. Allgemeine Zielsetzung
3.1.1 Aufgaben und Maßnahmen
3.1.2 Empfehlungen
3.2. Vorrangflächen für Freizeit und Erholung
3.2.1. Begriff und Funktion
3.2.2. Räumliche Festlegungen
3.2.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.3. Touristische Schwerpunkte
3.3.1. Begriff und Funktion
3.3.2. Räumliche Festlegungen
3.3.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.3.4. Empfehlungen
3.4. Vorsorgeräume für künftige Freizeit- und Tourismusinfrastruktur
3.4.1. Begriff und Funktion
3.4.2. Räumliche und funktionale Festlegungen
3.4.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.4.4. Empfehlungen
3.5. Touristische Sonderstandorte
3.5.1. Begriff und Funktion
3.5.2. Räumliche Festlegungen
3.5.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.6. Aktionsräume für den naturbetonten Tourismus
3.6.1. Begriff und Funktion
3.6.2. Räumliche Festlegungen
3.6.3. Aufgaben und Maßnahmen
3.6.4. Empfehlungen
4. Gewerbe, Industrie und produktionsnahe Dienstleistungen
4.1. Zielsetzungen
4.2. Räumliche Festlegungen
4.2.1. Regionale Funktionen der Gemeinden
4.2.2. Standorte in den Gemeinden
4.3. Aufgaben und Maßnahmen
4.4. Empfehlungen
5. Zentralörtliche Ausstattung: Handel, Nahversorgung, öffentliche und private Dienste
5.1. Zielsetzungen
5.2. Räumliche Festlegungen
5.3. Aufgaben und Maßnahmen
5.4. Empfehlungen
D. Siedlungswesen und Wohnstandorte
1. Zielsetzungen
2. Räumliche Festlegungen
2.1. Regional bedeutsame Siedlungsgrenzen
2.2. Sensible Ortsbilder
2.3. Funktionen der Gemeinden als Wohnstandort
3. Aufgaben und Maßnahmen
4. Empfehlungen
E. Mobilität, Kommunikation und Verkehrssystem
1. Zielsetzungen
2. Räumliche Festlegungen
3. Aufgaben und Maßnahmen
4. Empfehlungen
Anhang
Planteil
Detailpläne zu den regionalen Siedlungsgrenzen

Rückverweise

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