(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2015/16 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der die Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden, LGBl Nr 84/1982 in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 94/1986, LGBl Nr 69/1987, LGBl Nr 76/1989, LGBl Nr 3/1992, LGBl Nr 78/1996, LGBl Nr 80/1999, LGBl Nr 20/2002, LGBl Nr 73/2004 und LGBl Nr 86/2005 außer Kraft.
(2) Die im Schuljahr 2015/16 geführten zweiten und dritten Klassen sowie die im Schuljahr 2016/17 geführten dritten Klassen der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind nach den bisher geltenden Lehrplanbestimmungen zu Ende zu führen.
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