LandesrechtSalzburgVerordnungenLandwirtschaftliche Schulorganisationsverordnung 2015§ 3

§ 32. Landwirtschaftliche Fachschulen

In Kraft seit 14. September 2015
Up-to-date

Im Land Salzburg bestehen folgende öffentliche landwirtschaftliche Fachschulen:

1. dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Bruck mit den Fachrichtungen Landwirtschaft und ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement in der Gemeinde Bruck an der Großglocknerstraße;

2. dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Kleßheim mit den Fachrichtungen Landwirtschaft und ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement in der Gemeinde Wals-Siezenheim;

3. dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg mit der Fachrichtung Landwirtschaft in der Gemeinde Tamsweg;

4. dreijährige landwirtschaftliche Fachschule Winklhof mit den Fachrichtungen Landwirtschaft, Pferdewirtschaft und ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement in der Gemeinde Oberalm.

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