(1) Im Land Salzburg besteht die öffentliche landwirtschaftliche Berufsschule Kleßheim in der Gemeinde Wals-Siezenheim in der Fachrichtung Gartenbau. Für sie wird als Schulsprengel das Gebiet des Landes Salzburg festgesetzt.
(2) Organisatorisch wird die landwirtschaftliche Berufsschule Kleßheim im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Fachschule Kleßheim geführt. Die verwaltungsmäßige Leitung obliegt dem Leiter oder der Leiterin der landwirtschaftlichen Fachschule.
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