Insoweit im Rahmen dieser Verordnung auf die VRV 1997 Bezug genommen wird, gilt dies als Verweisung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 – VRV 1997, BGBl Nr 787/1996, in der Fassung, die sie durch Änderungen bis zur Verordnung BGBl II Nr 118/2007, diese einschließend, erhalten hat.
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