(1) Ansuchen um die Gewährung einer vorzeitigen Rückzahlung mit Nachlass sind bei der Landesregierung schriftlich einzubringen. Sie können in jeder Lage des Verfahrens schriftlich zurückgezogen werden.
(2) Bei grundbücherlicher Sicherstellung des Darlehens ist dem Ansuchen ein Grundbuchsauszug neuesten Standes beizulegen.
(3) Das Ansuchen ist schriftlich zu erledigen. Wird das Ansuchen abgelehnt, ist dies zu begründen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise