Diese Verordnung tritt mit 24. Dezember 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Oktober 1983, LGBl Nr 89, mit der die Schischulgebiete Salzburg-Nord-Koppl und Salzburg-Süd-Gaißau geschaffen werden, außer Kraft.
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