Vorwort
§ 1 § 1
Die Gebiete der Stadt Salzburg, der Gemeinde Krispl, politischer Bezirk Hallein, und der Gemeinden Hintersee und Koppl, jeweils politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, bilden gemeinsam das Schischulgebiet Salzburg-Stadt - Gaißau - Hintersee - Koppl.
§ 2 § 2
Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.
§ 3 § 3
Diese Verordnung tritt mit 24. Dezember 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Oktober 1983, LGBl Nr 89, mit der die Schischulgebiete Salzburg-Nord-Koppl und Salzburg-Süd-Gaißau geschaffen werden, außer Kraft.