LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung Bergrettungsdienst § 4

§ 4Aus- und Fortbildungsinhalte

In Kraft seit 01. Juni 2013
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(1) Die Ausbildung im winterlichen Gelände hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Abseilen, Alpinausrüstung, behelfsmäßige Bergungen, Bergeeinsatz, Erste Hilfe (Lawinenmedizin, Kälteschäden, Hypothermie), Funksprechverkehr, Grundeinweisung Hubschrauber, Knoten- und Anseilarten, Lawineneinsatz, Orientierungskunde, Schnee- und Lawinenkunde, Sicherungstheorie und Sicherungspraxis, Tourenplanung und -führung, Tourenschilauf, Verankerungen sowie Wetterkunde im Winter.

(2) Die Ausbildung im felsigen Gelände hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Abseilen, Alpinausrüstung, alpine Gefahren, Anseilarten, behelfsmäßige Bergungen, Bergeeinsatz, Erste Hilfe (bei Seilsturz, Sonne- und Hitzeschäden), Funksprechverkehr, Einweisung Hubschrauber, Klettern im Fels, Orientierungskunde, Sicherungsanlagen, Sicherungstheorie und -praxis, Tourenplanung und -führung, Verankerungen sowie Wetterkunde im Sommer.

(3) Die Ausbildung im Eis- und Gletschergelände hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Abseilen, alpine Gefahren, alpine Ausrüstung, Anseilarten, behelfsmäßige Bergungen, Bergeeinsatz, Erste Hilfe (bei Seilsturz, Sonne- und Hitzeschäden), Gletscherkunde, Klettern im Eis und Firn und im kombinierten Gelände, Orientierungskunde, Sicherungstheorie und -praxis, Tourenplanung und -führung sowie Verankerungen.

(4) Die Ausbildung in alpinmedizinischer Basisversorgung hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Basic-Life-Support, Erste Hilfe (Theorie und Praxis in alpiner Traumatologie, interner und neurologischer Notfall, spezielle Themen der Alpinmedizin), Psychologie im Bergrettungsdienst sowie Sanitätsmaterial und -ausrüstung.

(5) In den Fortbildungskursen sind spezifisch regionale Kenntnisse zu vermitteln und koordinierte Einsatzabläufe sowie Bergungsarbeiten im schwierigen Gelände nach dem Stand der Bergetechnik zu trainieren.

(6) Die Canyoningausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Abseilen, alpine Gefahren, Anseilarten, behelfsmäßige Bergungen, Bergeeinsätze, Bewegen in der Schlucht, Bewegen im Wasser, Canyoningausrüstung, Einsatzplanung und -leitung, Erste Hilfe (Ertrinken, Unterkühlung, Versorgung), Gewässer- und Strömungskunde, Funksprechverkehr, Seil- und Knotenkunde, Tourenplanung und -führung, Umwelt- und Naturschutz, Verankerungen, Wassergefahren sowie Wetterkunde.

(7) Die Einsatzleiterausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte zu umfassen: Grundlagen der Einsatzleitung, Erstellung von Planungsunterlagen für Einsätze, rechtliche Grundlagen, Befugnisse des Einsatzleiters sowie Strukturen anderer Einsatzorganisationen.

(8) Die Ausbildungen für Hundeführer mit Rettungshunden haben folgende Inhalte zu umfassen:

1. Winterkurs für Welpen/Junghunde:

a) für den Hundeführer: Lernmodule zum theoretischen Wissen über das Wesen des Hundes (Entwicklungsphasen und soziale Veranlagung), allgemeine Verhaltensweisen und spezielles Hundeverhalten, Körpersprache und Kommunikation, Lernen und Lerneffekte sowie praktische Übungen;

b) für den Hund: Sozialisation im Hunderudel, positives Kennenlernen sämtlicher Umwelteinflüsse im Rahmen von Übungen und Einsätzen (Transportmittel, Lärmeinwirkungen, Hektik), praktische Übungen zum Aufbau der Suchmotivation (Spielappetenz) sowie Schulung der Aufmerksamkeit und der für den Hund geeigneten Anzeigeart.

2. Winterkurs für A-Hunde:

a) für den Hundeführer: Lernmodule zur Figurantenschulung, Vergrabungsrichtlinien, taktischer Hundeeinsatz und richtiges Reagieren auf das Verhalten des Hundes;

b) für den Hund: praktische Übungen zum Fünf-Phasen-System, Suchmotivation, Anzeige und Verhalten beim Aufstieg und der Abfahrt.

3. Winterkurs für B-Hunde: praktisches Arbeiten auf verschiedenen Lawinenfeldern mit den Ausbildungsschwerpunkten Suchausdauer und sichere Anzeige von Personen und Gegenständen.

4. Winterkurs für C-Hunde: Einsatzübungen mit praktischem Arbeiten auf verschiedenen Lawinenfeldern mit Schwerpunkt Organisation und Leitung eines Bergrettungshundeeinsatzes.

5. Sommerkurs für Welpen/Junghunde:

a) für den Hundeführer: theoretische Wissensvermittlung über das Wesen des Hundes (Entwicklungsphasen und soziale Veranlagung), allgemeine Verhaltensweisen und spezielles Hundeverhalten, Körpersprache und Kommunikation sowie praktische Übungen;

b) für den Hund: Sozialisation im Hunderudel, positives Kennenlernen sämtlicher Umwelteinflüsse (Transportmittel, Lärmeinwirkung, Hektik), praktische Übungen zum Aufbau der Suchmotivation (Spielappetenz) sowie Schulungen der Aufmerksamkeit und der für den Hund geeigneten Anzeigeart.

6. Sommerkurs für A-Hunde: Revieren auf der Großfläche, Wegrandsuche, Umgehen von Hindernissen, Anzeigeübungen und Bewegungstraining für den Hund (Viehsperren, Staumauern, Bachquerungen, Felsgelände etc).

7. Sommerkurs für B-Hunde:

a) für den Hundeführer: Methoden der Hundeausbildung, Trainingsgestaltung, Trainingsabläufe und Trainingsbehelfe;

b) für den Hund: praktische Übungen zum Revieren auf der Großfläche, Revieren bei Nacht, Wegrandsuche, Umgehen von Hindernissen, Begehen von schwierigem Gelände, Anzeigeübungen und Übungen zur Steigerung der Suchausdauer.

8. Sommerkurs für C-Hunde: Durchführung von Einsatzübungen.

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