(1) Die Standortverordnung tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Oktober 2006, LGBl Nr 104, betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde St. Michael im Lungau für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht außer Kraft.
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