Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 571/2 und 571/3, beide KG 56510 Eugendorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 936 m² zulässig.
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