(1) Die Schongebietszone C (erweitertes Schongebiet) umfasst das Gebiet der Gemeinde Badgastein südlich des Angertals bis zur Landesgrenze. Sie liegt in den KG Bad Gastein, KG Böckstein, KG Vorderschneeberg und KG Heißingfelding (Marktgemeinde Bad Hofgastein) sowie in den KG Hüttschlag und KG See (Gemeinde Hüttschlag).
(2) Die nördliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft in westlicher Richtung vom nördlichsten Punkt der Gp 365, KG Hüttschlag (Gemeinde Hüttschlag), entlang der westlichen Grenze der Gp 365 und 364, je KG Hüttschlag, bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 364, KG Hüttschlag, mit den Gp 2 und 7, je KG Heißingfelding (Gemeinde Bad Hofgastein). Von diesem Punkt verläuft die nördliche Grenze entlang der südlichen Grenze der Gp 2, 1, 128/1, 128/11, 128/8, 128/9 und 128/10, je KG Heißingfelding, quert die Gp 602 (Straße), KG Heißingfelding, in gerader Linie und verläuft entlang der nördlichen Grenze der Gp 600, KG Heißingfelding, bis zur Einmündung des Gadaunergrabens (Gp 600, KG Heißingfelding) in die Gasteiner Ache (Gp 1238/3, KG Vorderschneeberg, Gemeinde Bad Hofgastein). Von diesem Punkt verläuft die Grenze entlang des orografisch rechten Ufers der Gasteiner Ache in nördlicher Richtung bis zu dem der Einmündung des Angerbaches in die Gasteiner Ache gegenüberliegenden Punkt.
Die westliche Grenze dieser Schongebietszone quert an diesem Punkt die Gasteiner Ache in gerader Linie und verläuft in südlicher Richtung entlang der orografisch linken Grenze des Angerbaches (Gp 1242/2, 1242/1 und 1249, je KG Vorderschneeberg) bis zur Einmündung des Schattbaches (Gp 1250, KG Vorderschneeberg), entlang der westlichen Grenze der Gp 1250, KG Vorderschneeberg, bis zu deren Schnittpunkt mit der westlichen Grenze mit der Gp 1155/2, KG Vorderschneeberg. Von diesem Punkt verläuft die Grenze entlang der westlichen Grenze der Gp 1155/2, KG Vorderschneeberg, bis zur Miesbachscharte, entlang der südlichen Grenze der Gp 1155/2, KG Vorderschneeberg, bis zu deren gemeinsamen Grenzpunkt mit der Gp 171/1 und 170/3, je KG Vorderschneeberg, entlang der westlichen Grenze der Gp 170/1, KG Vorderschneeberg, bis zum Schnittpunkt ihrer gedachten Verlängerung mit der südwestlichen Grenze der Gp 485, KG Böckstein (Gemeinde Bad Gastein). Von diesem Punkt verläuft die Grenze entlang der südwestlichen Grenze der Gp 485, KG Böckstein, der westlichen Grenze der Gp 481/6, 481/5 und 481/4, je KG Böckstein, der orografisch linken Grenze der Gp 498 und 497 (Weißenbach), je KG Böckstein. bis zum gedachten Schnittpunkt der Verlängerung der westlichen Grenze der Gp 435 mit der südlichen Grenze der Gp 497, je KG Böckstein. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in südlicher Richtung in gedachter Verlängerung der westlichen Grenze der Gp 435, KG Böckstein über die Gp 436 und entlang der westlichen Grenze der Gp 435, je KG Böckstein, bis zur Landesgrenze.
Die südliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt in östlicher Richtung entlang der Landesgrenze bis zu deren Schnittpunkt mit der östlichen Grenze der Gp 299, KG See (Gemeinde Hüttschlag).
Die (nord-)östliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt in nördlicher Richtung entlang der östlichen und nördlichen Grenze der Gp 299, KG See (Gemeinde Hüttschlag), der nördlichen Grenze der Gp 298, KG See, der nordöstlichen Grenze der Gp 757, KG Hüttschlag und entlang der östlichen Grenze der Gp 758/1, KG Hüttschlag, bis zum Plattenkogel. Vom Plattenkogel verläuft die Grenze in gerader Linie bis zum südöstlichen Eckpunkt der Gp 758/4, KG Hüttschlag, entlang der nördlichen Grenze der Gp 758/1, 758/3, 438/2 und 438/4, je KG Hüttschlag, bis zum nord-westlichen Eckpunkt der Gp 438/4, KG Hüttschlag. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in gerader Linie über die Gp 438/1, KG Hüttschlag, bis zum südöstlichen Eckpunkt der Gp 393/2, KG Hüttschlag, entlang der südlichen Grenze der Gp 393/2, KG Hüttschlag, bis zu deren südwestlichen Eckpunkt und in gerader Linie über die Gp 372, KG Hüttschlag, weiter bis zum Kreuzkogel. Vom Kreuzkogel verläuft die Grenze weiter entlang der gemeinsamen Grenze der Gemeinden Bad Gastein und Großarl über den Thoneck, den Finsterkopf und die Tofemscharte bis zum nördlichsten Punkt der Gp 365, KG Hüttschlag.
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