(1) Die Schongebietszone B (engeres Schongebiet Reedsee) umfasst den Reedsee sowie dessen hydrografisches Einzugsgebiet und das Einzugsgebiet des darunter liegenden Reedseegrabens. Sie liegt zur Gänze innerhalb der Katastralgemeinde Remsach (Gemeinde Bad Gastein).
(2) Die westliche Grenze dieser Schongebietszone beginnt beim gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 611/1, 618/1 und 196/1 (Hüttenkogel) und verläuft in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Gp 611/1 und 610 bis zum Lainkarkogel.
Die südliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft vom Lainkarkogel in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze der Gp 610 bis zum Hölltorkogel.
Die östliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft in nördlicher Richtung vom Hölltorkogel entlang der östlichen Grenzen der Gp 610 und 611/1 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 611/1 mit der Gp 598/2 und 611/2. Von diesem Punkt verläuft die Grenze in gerader Linie über die Gp 611/2 bis zum südlichsten Grenzpunkt der Gp 615/1 und entlang der gemeinsamen Grenze zwischen der Gp 611/2 und 615/1 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 611/2 mit der Gp 615/1 und 611/4.
Die nördliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Gp 611/4, 612 und 611/1 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 611/1, 618/1 und 196/1 (Hüttenkogel).
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