(1) Die Schongebietszone A (engeres Schongebiet Quellbezirk) umfasst die Quellaustritte der Gasteiner Thermalquellen sowie deren unmittelbares Einzugsgebiet. Sie liegt zur Gänze innerhalb der Katastralgemeinde Bad Gastein (Gemeinde Bad Gastein).
(2) Die westliche Grenze dieser Schongebietszone beginnt beim nördlichsten Punkt der Gp 146/5 und verläuft in südlicher Richtung entlang der westlichen Grenze der Gp 772/1 (Karl-Heinrich-Waggerl-Strasse) bis zum südlichsten Grenzpunkt der Gp 101/1.
Die südliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt in östlicher Richtung quer über die Gp 772/1 bis zum südwestlichen Grenzpunkt der Gp 788/2 und entlang der südlichen Grenzen der Gp 788/2, 168/2, 170 und 171 bis zum südlichsten Eckpunkt der Gp 172/8. Von diesem Punkt verläuft die südliche Grenze in östlicher Richtung über die Gp 172/2 bis zum Schnittpunkt dieser gedachten Linie mit der westlichen Grenze der Gp 777, entlang der westlichen Grenze der Gp 777 bis zu deren gemeinsamen Grenzpunkt mit den Gp 172/2 und 182/6.
Die östliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt entlang der südöstlichen Grenzen der Gp 777, 175/1 und 176, der südwestlichen und (süd)östlichen Grenze der Gp 203/1, der östlichen Grenzen der Gp 203/7 und 203/3, der südöstlichen und nordöstlichen Grenze der Gp 204/1, der östlichen Grenze der Gp 205 und der nordöstlichen Grenzen der Gp 209/3 und 784/2 bis zu deren gemeinsamen Grenzpunkt mit den Gp 208/3 und 784/4.
Die nördliche Grenze dieser Schongebietszone verläuft von diesem Punkt in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenzen der Gp 784/2 (Kötschachtaler Strasse) und 217/9 bis zu deren gemeinsamen Grenzpunkt mit den Gp .72/5 und 217/4. Von diesem Punkt verläuft die nördliche Grenze entlang der östlichen Grenze der Gp 217/4, der östlichen und nördlichen Grenze der Gp 218/11, der nördlichen Grenzen der Gp 218/14, 219/4, 226/9, 226/3, .77 und .76/1, der nördlichen und westlichen Grenze der Gp 779/1 (Bismarckstrasse) bis zu deren Schnittpunkt mit der nördlichen Grenze der Gp 227/3. Von diesem Punkt verläuft die Grenze entlang der nördlichen Grenzen der Gp 227/3 und 229/1 über die Gp 788/2 (Gasteiner Ache) bis zum nördlichen Grenzpunkt der Gp 32/10 und entlang der nördlichen Grenzen der Gp 32/10 und .340 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp .340 mit den Gp 32/20 und 32/9. Von diesem Punkt verläuft die Grenze über die Gp 32/9 (Kaiser-Franz-Josef-Strasse) bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp 32/9, 770/3 und 770/4, entlang der nördlichen Grenzen der Gp 770/3 und .226 bis zum gemeinsamen Grenzpunkt der Gp .145, .226 und 772/1 und die Gp 772/1 (Karl-Heinrich-Waggerl-Straße) querend bis zum nördlichsten Punkt der Gp .146/5.
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