Der Amtliche Pflanzenschutzdienst hat ein Bekämpfungsprogramm festzulegen, das mindestens auf die Unterdrückung der Kartoffelzystennematoden abzielt und die jeweiligen Erzeugungs- und Vermarktungssysteme für Wirtspflanzen von Kartoffelzystennematoden, die Merkmale der vorliegenden Kartoffelzystennematodenpopulation und die Verwendung von resistenten Kartoffelsorten mit dem höchsten verfügbaren, gemäß der Anlage 4 bewerteten Resistenzgraden mit einbezieht und soweit erforderlich weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden umfasst.
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