§ 4 Schutzgebietsanordnungen — Wasserschongebietsverordnung Lamprechtshausen
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Schutzgebietsanordnungen, die zum Schutz des engeren Einzugsgebietes des vom Wasserschongebiet umfassten Wasservorkommens nach § 34 Abs. 1 WRG 1959 bestehen oder erlassen werden, bleiben von dieser Schongebietsverordnung unberührt.
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