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Verordnungen
Verordnung zur näheren Bezeichnung bestimmter jugendgefährdender Gegenstände
§ 2
§ 2
In Kraft seit 25. September 2010
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§ 2 — Verordnung zur näheren Bezeichnung bestimmter jugendgefährdender Gegenstände
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§ 2
Diese Verordnung tritt mit 25. September 2010 in Kraft.
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