Verbotene Behandlung von biogenen Abfällen
§ 7
Die Behandlung von biogenen Abfällen mit Vorrichtungen, die deren Struktur zerstören (zB Häcksler im Spülbeckenabfluss), um eine anschließende Entsorgung über Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung zu ermöglichen, ist verboten.
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