Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks 177/2 KG 56408 Lamprechtshausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs. 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 625 m² zulässig.
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