LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Lamprechtshausen - Projekt an der B 156 Lamprechtshausener Straße

Standortverordnung Gemeinde Lamprechtshausen - Projekt an der B 156 Lamprechtshausener Straße

In Kraft seit 01. Juli 2009
Up-to-date

§ 1 § 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks 177/2 KG 56408 Lamprechtshausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 32 Abs. 3 Z 1 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 625 m² zulässig.

§ 2 § 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lamprechtshausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 § 3

Die Standortverordnung tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.