§ 10 Verstoß gegen die Benutzerordnung — Landesarchiv-Benutzerordnung
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die Benutzung des Archivgutes des Landesarchivs gemäß § 5 Abs 2 Z 1 des Salzburger Archivgesetzes eingeschränkt oder versagt werden.
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