§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2009 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 6. Mai 1975, mit der der Stadtgemeinde Salzburg Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden, LGBl Nr 52, außer Kraft.
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