§ 1
(1) Die Salzachtal Straße (Landesstraße B 159) wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:
Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 7,950 von der bestehenden Salzachtal Straße ab, überbrückt die Salzach, folgt sodann dem Verlauf der "Mauttorpromenade" und bindet bei Straßenkilometer 8,650 wieder in die bestehende Salzachtal Straße ein.
(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Stadtgemeinde Hallein aufliegenden Projektsunterlagen (Plan Nr 22/99.61 im Maßstab 1 : 3.500) zu ersehen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise