LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung mit der ein Teil der Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein umgelegt wird

Verordnung mit der ein Teil der Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein umgelegt wird

In Kraft seit 31. Januar 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Die Salzachtal Straße (Landesstraße B 159) wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 7,950 von der bestehenden Salzachtal Straße ab, überbrückt die Salzach, folgt sodann dem Verlauf der "Mauttorpromenade" und bindet bei Straßenkilometer 8,650 wieder in die bestehende Salzachtal Straße ein.

(2) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Stadtgemeinde Hallein aufliegenden Projektsunterlagen (Plan Nr 22/99.61 im Maßstab 1 : 3.500) zu ersehen.

§ 2

§ 2

Mit der Umlegung gemäß § 1 gilt die bestehende Salzachtal Straße zwischen Straßenkilometer 7,950 und Straßenkilometer 8,650 als Landesstraße B aufgelassen.

§ 3

§ 3

Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 18. November 1986, BGBl Nr 638, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der B 159 Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wird aufgehoben.