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Salzburg
Verordnungen
Verwandtstellung des Lehrberufs Betriebsdienstleistung mit dem Lehrberuf Ländliche Hauswirtschaft
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Februar 2009
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§ 3 — Verwandtstellung des Lehrberufs Betriebsdienstleistung mit dem Lehrberuf Ländliche Hauswirtschaft
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§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2009 in Kraft.
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