§ 1
Die L 107 Wiestal Landesstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:
Die neue Straßentrasse beginnt beim Kreisverkehr Burgfried, folgt dem Verlauf der (oberen) Europastraße bis zum Kreisverkehr Bürgermeisterstraße, folgt von dort sodann dem Verlauf der Bürgermeisterstraße und bindet bei Straßenkilometer 0,480 (alt) in den Bestand der L 107 Wiestal Landesstraße wieder ein.
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