LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung mit der ein Teil der L 107 Wiestal Landesstraße umgelegt wird

Verordnung mit der ein Teil der L 107 Wiestal Landesstraße umgelegt wird

In Kraft seit 17. Dezember 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die L 107 Wiestal Landesstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Hallein wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse beginnt beim Kreisverkehr Burgfried, folgt dem Verlauf der (oberen) Europastraße bis zum Kreisverkehr Bürgermeisterstraße, folgt von dort sodann dem Verlauf der Bürgermeisterstraße und bindet bei Straßenkilometer 0,480 (alt) in den Bestand der L 107 Wiestal Landesstraße wieder ein.

§ 2

§ 2

Mit der Umlegung gemäß § 1 gilt die bestehende Wiestal Landesstraße von Straßenkilometer 0,000 (alt) bis 0,480 (alt) als Landesstraße aufgelassen.