(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2008 in Kraft.
(2) Die §§ 2 und 4 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 8/2016 treten mit 1. März 2016 in Kraft.
(3) Die § 1 Abs 2 und § 7 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2024 treten mit 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 durch den in der Anlage enthaltenen Lageplan ersetzt.
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