§ 1 — Standortverordnung Stadt Hallein - Projekt im Bereich nördlich der Europastraße
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§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 129/2 und 129/3, beide KG 56203 Burgfried, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 850 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
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