LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Hallein - Projekt im Bereich nördlich der Europastraße

Standortverordnung Stadt Hallein - Projekt im Bereich nördlich der Europastraße

In Kraft seit 01. März 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 129/2 und 129/3, beide KG 56203 Burgfried, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 850 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.