LandesrechtSalzburgVerordnungenFeuerbrand-Verordnung 2007§ 2

§ 2Verbringungsverbot für Wirtspflanzen

In Kraft seit 01. Dezember 2007
Up-to-date

Das Verbringen von zum Anpflanzen bestimmten, mit dem Schadorganismus befallenen Wirtspflanzen, ausgenommen Samen, ist verboten.

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