In- und Außerkrafttreten
§ 10
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2007 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Feuerbrand-Verordnung), LGBl Nr 63/2005, außer Kraft.
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