LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Zell am See - Projekt an der Kreuzung B 311 Pinzgauer Straße / Kitzsteinhornstraße

Standortverordnung Stadt Zell am See - Projekt an der Kreuzung B 311 Pinzgauer Straße / Kitzsteinhornstraße

In Kraft seit 12. Oktober 2006
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 248/1, 248/5 und 248/6, jeweils KG Zell am See, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.000 m² einschließlich bereits bestehender Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Zell am See über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.