Wild-Europaschutzgebiet
§ 1
(1) Die in der Gemeinde Unken zwischen dem Unkenbachtal im Norden, der Loferer Alm im Osten, den Felswänden der Steinplatte im Süden und der Kammerköhralpe im Westen gelegene Fläche wird zum Wild-Europaschutzgebiet "Klemmerich" erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in Lageplänen im Maßstab von 1 : 5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Inhalt dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und bei der Gemeinde Unken während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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