Wasserschongebiet
§ 2
(1) Ausgehend vom östlichen Salzachufer verläuft die südliche Schongebietsgrenze auf einer Geraden entlang des Breitengrades 47 Grad 38 Minuten bis zum Schnöllbach, sodann hangaufwärts in Falllinie über Langbühel und Oberlangenberg bis 20 m östlich der Gemeindestraße Wegscheid-Urban. Von hier schwenkt die Grenze nach Südosten entlang der Falllinie hangaufwärts über Kote 906 (Wegscheid) bis zum Zimmereck (Kote 1136), verläuft sodann nach Osten entlang der Kammlinie über Kote 1094 und die Wilhelmkapelle zur Kote 1336 über den Gipfel der Gitschenwand (Kote 1527) und folgt südlich der Enzianhütte der Falllinie zum Gipfel des Trattbergs (Kote 1757). Die östliche Schongebietsgrenze verläuft vom Trattberggipfel in nordöstliche Richtung geradlinig zum Ebenfeld (Kote 1572), weiter nach Nordnordosten geradlinig zum Hohen First (Kote 1718), sodann entlang der Kammlinie über den Dürlstein (Kote 1679) und das Gruberhorn (Kote 1732) zum Regenspitz (Kote 1675). Die nördliche Schongebietsgrenze verläuft ausgehend vom Regenspitz geradlinig zum Schnittpunkt des Tiefenbachgrabens mit der
1.140 m-Höhenschichtenlinie, sodann geradlinig nach Nordnordwesten bis zum Schnittpunkt der Kammlinie nordnordöstlich des Bergköpfels mit der 1.320 m-Höhenschichtenlinie. Die Grenze verläuft weiter geradlinig nach Westen bis zur 1.200 m-Höhenschichtenlinie im Bereich der Lichtung Hanslkirche, sodann geradlinig nordwestlich zum Bildstock bei Kote 1254 und weiter geradlinig nach Südwesten bis zum Schnittpunkt der Kammlinie mit der 1.500 m-Höhenschichtenlinie; von hier folgt die Schongebietsgrenze der Kammlinie in westliche Richtung über den Schmittenstein (Kote 1695) zum Schlenken (Kote 1648), sodann entlang des Kammes nach Nordwesten über Kote 1507 bis zur 1.380 m-Höhenschichtenlinie.
Anschließend folgt die Grenze der Falllinie über die Straßenbiegung in der Formau, 100 m nördlich eines Bildbaumes in südwestliche Richtung bis 120 m nördlich der Kapelle bei Renger und 300 m nördlich der Kapelle bei Klabach und 250 m nördlich des Broswirtshauses. Von hier verläuft die Grenze nach Südwesten über zwei Erhebungen westlich von Lengfelden und Stiedlbauer bis zur Hochspannungsleitung zwischen Eibl und Weinleiten und weiter in gerader Linie nach Westen (geographische Breite 47 Grad 40 Minuten) bis zum östlichen Salzachufer. Der Breitengrad quert in einer ostwestverlaufenden Geraden die Straßenkreuzung St Margarethen-Vigaun und Aigen-Vigaun. Die westliche Schongebietsgrenze verläuft entlang dem östlichen Salzachufer vom Ausgangspunkt der Südgrenze bis zum Endpunkt der Nordgrenze.
(2) Soweit Straßen und Wege die Grenzen bilden, sind diese Bestandteil des Schongebietes.
(3) Die Grenzen des Schongebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Hallein und Salzburg-Umgebung sowie bei der Marktgemeinde Kuchl und bei den Gemeinden Adnet, Hintersee, Krispl, St Koloman und Bad Vigaun während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf. Darüber hinaus kann dieser Plan im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.salzburg.gv.at/62-schongebiete.htm
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