Kennzeichnung des Schutzgebietes
§ 5
Die Kennzeichnung des Schutzgebietes erfolgt durch Tafeln, die die Aufschrift "Europaschutzgebiet Zinkenbach-Karlgraben" und das Salzburger Landeswappen tragen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.
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