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Verordnungen
Verordnung über die Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe in Frisörbetrieben
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juni 2006
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§ 2 — Verordnung über die Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe in Frisörbetrieben
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§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2006 in Kraft.
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