Wasserschongebiet
§ 2
(1) Ausgehend vom südlichen Einmündungspunkt des Buchweißbaches in die Saalach verläuft die Ostgrenze des Schongebietes in südlicher Richtung entlang dem orographisch rechten Saalachufer (Dammkrone des Uferdamms) über den östlichen Brückenkopf der Landesstraße B 164 über die Saalach bis zur Einmündung des alten Saalachbettes. Von hier verläuft die südliche Schongebietsgrenze in westlicher Richtung entlang des orographisch rechten Ufers des alten Saalachbettes bis zum nördlichen Brückenkopf der Trasse der Westbahn über die alte Saalach und folgt in nordwestlicher Richtung dem nördlichen Böschungsfuß der Bahntrasse bis zur Unterführung der Verbindungsstraße zwischen den Ortschaften Lenzing und Ecking sowie dem Westrand des Verbindungsweges zum Weiler Pernermühle bis zu dessen südlichstem Gebäude. Von diesem Punkt verläuft die Grenze des Schongebietes in westlicher Richtung geradlinig in Falllinie bis zur 800 m-Höhenschichtlinie. Die Westgrenze des Schongebietes folgt der 800 m-Höhenschichtlinie und verläuft zunächst bogenförmig um den Weiler Pernermühle, sodann in östlicher Richtung über den Pernergraben und weiter in nordöstlicher Richtung bis zu jenem Punkt, der in Hangfalllinie westsüdwestlich des südlichen Einmündungspunktes des Buchweißbaches in die Saalach liegt. Die nördliche Schongebietsgrenze verläuft von diesem Punkt ausgehend geradlinig in Falllinie quer über die Saalach bis zum südlichen Einmündungspunkt des Buchweißbaches in die Saalach.
(2) Die Grenzen des Schongebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Dieser Plan ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf. Darüber hinaus kann dieser Plan im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.salzburg.gv.at/62-schongebiete.htm
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