§ 2 — Verordnung über die Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen auf Grund von Disziplinarverfahren gegen Landes- und Gemeindebeamte
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§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. Jänner 1980 über die Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen auf Grund von Disziplinarverfahren gegen Landes-, Magistrats- und Gemeindebeamte, LGBl Nr 25/1980, außer Kraft.
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