§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Jänner 1980 über die Verwendung von Geldbußen und Geldstrafen auf Grund von Disziplinarverfahren gegen Landeslehrer, LGBl Nr 24/1980, außer Kraft.
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