Artikel III
Die Motorschlittenverordnung, LGBl Nr 109/1972, wird geändert wie folgt:
1. Im § 5 Abs 2 wird die Wortfolge "der Bundesgendarmerie bzw der Bundespolizeidirektion" durch die Worte "der Bundespolizei" ersetzt.
2. Nach § 6 wird angefügt:
"§ 7
(1) Diese Verordnung tritt mit 24. Oktober 1972 in Kraft.
(2) § 5 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 43/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
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