Artikel II
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Oktober 1982 betreffend die Durchführung von Schulveranstaltungen an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, LGBl Nr 85/1982, in der Fassung der Verordnungen LGBl Nr 77/1989 und 84/2004 wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 wird angefügt:
"(4) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 43/2005 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft."
2. In der Anlage werden im Punkt II. 7. die Worte "Gendarmerie, Polizei," durch das Wort "Bundespolizei," ersetzt.
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