(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Jänner 1978, LGBl Nr 17, über die Sondergebühren am Allgemeinen öffentlichen Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus in Schwarzach im Pongau in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 36/1986 außer Kraft.
(2) Der Verordnungstitel, der Kurztitel sowie die §§ 1 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 35/2018 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(3) § 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 17/2020 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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