§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1951/7, KG Bergheim I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C-Märkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von
3.200 m2 zulässig.
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